Das kostet KfO
Zähne stehen (normalerweise) in Reih und Glied. Ist dies nicht der Fall, ist der Gang zum Kieferorthopäden unumgänglich. Denn neben der gestörten Ästhetik gibt es sehr nachhaltige Gründe für eine Behandlung. Fehlstellungen, Engstände, Drehungen, Kippungen oder Kieferfehlbildungen gehören dazu. Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema:
Ich benötige eine Zahnzusatzversicherung mit Schwerpunkt auf Kieferorthopädie:
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KfO bei Kindern
Durch Engstände zum Beispiel entstehen Schmutznischen, die Karies begünstigen können. Zahnfehlstellungen können infolge von Daumenlutschen oder vorzeitigem Milchzahnverlust entstehen.
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn die Behandlung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr begonnen wurde. Voraussetzung dafür ist die Einschätzung des Kieferorthopäden, basierend auf dem KIG-System (kieferorthopädischen Indikationsgruppen). Liegen hier Kiefer- und/oder Zahnfehlstellungen vor, die das Kauen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen oder drohen zu beeinträchtigen, werden die Kosten übernommen. Fehlstellungen mit geringem Schweregrad müssen vom Patienten privat getragen werden.
Die Indikationsgruppen werden in fünf "Schweregrade" unterteilt. Nur noch Fehlstellungen des 3., 4. und 5. Grades werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Erreicht ein Patient die Befundgruppe mit einen Schweregrad größer 2, dann wird die Behandlung komplett übernommen. Liegen gleichzeitigem mehrerer Anomalien vor, gilt diejenige mit der stärksten Ausprägung.
Behandlungen der Grade 1 und 2 werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Soll dennoch eine kieferorthopädischen Behandlung durchgeführt werden, muss die Behandlung komplett privat bezahlt werden.
Liegt eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse vor, schickt der Kieferorthopäde die Rechnung an den Versicherten und an die Krankenkasse. Beim ersten Kind werden 80 Prozent, beim zweiten Kind 90 Prozent der Kosten sofort erstattet. Wurde die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, bekommen die Versicherten zusätzlich den gezahlten Eigenanteil von der Krankenkasse zurück. Trägt ein Patient die Apparatur nicht regelmäßig, kann die Krankenkasse die Erstattung des Eigenanteils verweigern.
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen das notwendige Maß nicht überschreiten. Sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Maßnahmen zu reinen kosmetischen Zwecken oder zur Verbesserung des Komforts (sog. Mehrkostenvereinbarungen) gehören nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung und müssen daher privat bezahlt werden.
Folgende kieferorthopädische Zusatzleistungen fallen unter die Mehrkostenvereinbarung:
Mini-Metall, Gold, Keramik oder Kunststoffbrackets
Unsichtbare Zahnspange
Lingualtechnik
Festsitzender Retainer
Konfektionierte herausnehmbare Geräte
Festsitzender Lückenhalter
Farbige / farblose Böge / Teilbögen
Thermisch programmierbare oder plastische Bögen
Funktionsanlytische-/funktionstherapeutische Maßnahmen
HINWEIS: Schließen Sie die Versicherung frühzeitig ab. Für Zahnfehlstellungen, die bei Vertragsabschluss vorhanden sind, bezahlt kein Versicherer die Behandlungskosten.
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Kostenbeispiel 1:
Leichter Überbiss (KIG 1-2)
- Gesamtkosten ca. 3800,- €
- Kassenanteil 0,- €
- Eigenanteil ca. 3800,- €
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Kostenbeispiel 2:
Kieferorthopädische Behandlung mit privaten Mehrkosten (KIG 3-5)
- Gesamtkosten ca. 4500,- €
- Kassenanteil (bei erfolgreicher Behandlung)ca. 3000,- €
- Eigenanteil ca. 1500,- €
Kostenbeispiele:
Kieferorthopädische Behandlungen sind sehr langwierig und teuer. Vier bis fünf Jahre Behandlungszeit sind keine Seltenheit, denn auf die aktive Umformung des Kiefers folgt eine sogenannte Retentionsphase, in der die neue Zahn- und Kieferstellung mithilfe spezieller Apparaturen gefestigt wird.
Welche Zusatzversicherung übernimmt diese Kosten?
| Tarif | Erstattung KIG 1-2 | Erstattung KIG 3-5 (z.B. Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspange, elastische Bögen) |
|---|---|---|
| AXA Dent Premium-U | 90% | 90 % max. 1.000,- € |
| CSS CSS.zahngesundheit + zahnersatz premium | 80% | 80%, max. 600,- € je Kiefer |
| Arag ZG 90 Bonus | 80% | 80%, max. 1.000,- € |
| DKV KDT85 + KDBE | 100%, max. 1.500,- € | 100%, max. 1.500,- € |
| R + V Zahn premium + ZV | 90%, max. 1.800,- € | 90%, max. 1.000,- € Die R+V besteht allerdings auch bei den privat in Rechnung gestellten Mehrkosten auf einer detaillierten medizinischen Begründung. Der R+V Tarif trägt gemäß der Versicherungsbedingungen nur von den tatsächlich medizinisch notwendigen Leistungen der Mehrkostenvereinbarung 90% der begründeten, med. notwendigen Kosten. Hier dürfte es in der Praxis sehr schwer fallen, die medizinische Notwendigkeit der überwiegend optisch / kosmetischen Maßnahmen zu begründen. Es ist daher fraglich, ob dieser Tarif tatsächlich umfangreich Teile der Mehrkosten übernimmt. |
| Allianz ZahnBest + ZahnFit | 90%, max. 1.800,- € | 90%, max. 1.800,- € Die Allianz besteht allerdings auch bei den privat in Rechnung gestellten Mehrkosten auf einer detaillierten medizinischen Begründung. Der Allianz Tarif trägt gemäß der Versicherungsbedingungen nur von den tatsächlich medizinisch notwendigen Leistungen der Mehrkostenvereinbarung 90% der begründeten, med. notwendigen Kosten. Hier dürfte es in der Praxis sehr schwer fallen, die medizinische Notwendigkeit der überwiegend optisch / kosmetischen Maßnahmen zu begründen. Es ist daher fraglich, ob dieser Tarif tatsächlich umfangreich Teile der Mehrkosten übernimmt. |
| Universa uni-dent Privat | 80%, max. 600,- € je Kiefer | 80%, max. 600,- € je Kiefer |
| Janitos JA dental plus | 90%, max. 90,- € pro Jahr | 80 - 90% |
| Württembergische ZBU + ZGU 70 + BZGU 20 | 80%, max. 5.000,- € | Keine Leistung |
| Ergo Direkt Premium (ZBB+ZBE+ZAB+ZAE) | Keine Leistung | Keine Leistung |
| Barmenia ZGu+ | Keine Leistung | Keine Leistung |
| Hanse Merkur EZ+EZP+EZT | Keine Leistung | Keine Leistung |
| Conti CEZP-U | Keine Leistung | Keine Leistung |
KfO bei Erwachsenen
Kieferorthopädie ist für Erwachsene genauso möglich, wie für Kinder und Jugendliche. Voraussetzung ist hierbei, dass keine Zahnbetterkrankungen vorliegen. Jedoch benötigt die Zahnverschiebung im ausgewachsenen Kiefer mehr Zeit. Bei Personen über 18 Jahren erstatten die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten für Zahnstellungskorrekturen.
Eine kieferorthopädische Erwachsenenbehandlung erfolgt in der Regel mit festsitzenden Geräten. Die Behandlung dauert durchschnittlich ein bis zwei Jahre. Daran schließt eine Stabilisierungsphase mit einem so genannten Retentionsgerät. Diese herausnehmbare Zahnklammer oder Schiene sorgt für eine dauerhafte Stabilisierung des Behandlungsergebnisses.
Mit der "Lingualtechnik" (lingual = zungenseitig) besteht heute zudem die Möglichkeit, die Zahnfehlstellung durch eine festsitzende Apparatur auf der Zahninnenseite – also nicht sichtbar – zu korrigieren. Die Lingualtechnik erfordert allerdings einen erhöhten Aufwand.
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Kostenbeispiel:
Kieferorthopädische Behandlung
- Gesamtkosten ca. 5000,- €
- Kassenanteil 0,- €
- Eigenanteil ca. 5000,- €
Beteiligung durch die gesetzliche Krankenkasse
Kieferorthopädische Behandlungen von Erwachsenen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt und sind reine Privatleistungen.
Welche Zusatzversicherung übernimmt diese Kosten?
| Tarif | Erstattung |
|---|---|
| CSS CSS.zahngesundheit + zahnersatz premium | 80% |
| Arag ZG 90 Bonus | 80% |
| AXA Dent Premium-U | 90 %, wenn die Indikation auf einen Unfalles zurückzuführen ist |
| Württembergische ZBU + ZGU 70 + BZGU 20 | Keine Leistung |
| DKV KDT85 + KDBE | Keine Leistung |
| R + V Zahn premium + ZV | Keine Leistung |
| Allianz ZahnBest + ZahnFit | Keine Leistung |
| Universa uni-dent Privat | Keine Leistung |
| Janitos JA dental plus | Keine Leistung |
| Ergo Direkt Premium (ZBB+ZBE+ZAB+ZAE) | Keine Leistung |
| Barmenia ZGu+ | Keine Leistung |
| Hanse Merkur EZ+EZP+EZT | Keine Leistung |
| Conti CEZP-U | Keine Leistung |

