Lernen Sie die unterschiedlichen Versorgungsformen kennen
Die Versorgungsformen
Seit dem 1. Januar 2005 richten sich die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr nach den individuellen Leistungen, sondern nach dem jeweiligen Befund. Bei diesen sogenannten befundorientierten Festzuschüssen bekommen Patienten mit gleichem Befund (z.B. ein fehlender Zahn) den gleichen Zuschuss. Unabhängig davon, ob als Behandlung ein Implantat, eine Prothese oder eine Brücke gewählt wird. Die Festzuschüsse umfassen immer 50% der Regelversorgung des jeweiligen Befunds.
Regelversorgung
Die Regelversorgung sieht lediglich medizinische Leistungen vor, die zahnärztlich und zahntechnisch notwendig sind. Dabei handelt es sich um die billigste Variante der Versorgung. Die meisten Patienten entscheiden sich in aller Regel jedoch für höherwertigen Zahnersatz. Daher muss der Großteil der Rechnung privat bezahlt werden.
Die gleichartige Versorgung
Eine gleichartige Versorgung liegt vor, wenn zur gewählten Regelversorgung zusätzliche Leistungen hinzukommen (z.B.: zusätzliche Verblendungen oder zusätzliche und andersartige Verankerungs- bzw. Verbindungselemente).
Für diese zusätzlichen Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, erhält der Patient eine Rechnung nach GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Den verbleibenden Eigenanteil sowie die gesamten zusätzlichen Leistungen bezahlt der Patient privat.
Die andersartige Versorgung
Von einer andersartigen Versorgung spricht man, wenn eine andere Versorgungsform als die, welche in den Regelleistungen für den jeweiligen Befund beschrieben ist, gewählt wird. Zum Beispiel ein Implantat anstelle einer Brückenversorgung. Bei andersartiger Versorgung rechnet der Zahnarzt nicht wie bei Festzuschüsse über die Kassenzahnärztliche Vereinigung ab. Die gesamte Versorgung wird gemäß GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) und BEB abgerechnet, und in voller Höhe direkt dem Versicherten in Rechnung gestellt.

